Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal
    99089190000000

    Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes

    Beschreibung

    Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Für Baunatal (Landkreis Kassel, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung ist ausreichend.

    Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2010

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schusswaffen, Wachpersonal, Wachdienst, Objektschutz, Türsteher, Waffe, Personenschutz, Verteidigung, Sicherheitsdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019