Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes
Beschreibung
Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Cölbe - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Delgado
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung ist ausreichend.
Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Personenschutz, Verteidigung, Schusswaffen, Wachpersonal, Objektschutz, Wachdienst, Waffe, Sicherheitsdienst, Türsteher