Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Wanfried - Fachbereich 3 - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Marktstr. 18
Postfach
37281 Wanfried
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsache, Kredit, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandgläubiger, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Pfänder, Leihhaus, Pfandleihe, Pfandhaus