Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Homberg (Efze) - Ordnungsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 994-0
Telefax: 05681 994-139
E-Mail: ordnungsverwaltung@homberg-efze.de
Sonstiges (DE_MAIL): info@homberg-efze.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsachen, Pfandleiher, Kredit, Pfandgläubiger, Pfandsache, Pfandleihe, Leihhaus, Pfandleihanstalt, Pfänder, Pfandvermittler, Pfandhaus