Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Hofgeismar - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Markt 1
34369 Hofgeismar
Öffnungszeiten
Montag:
08.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela Pfeiffer (Abteilungsleiterin Ordnungsamt)
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandgläubiger, Pfänder, Pfandleiher, Pfandleihe, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Kredit, Pfandhaus, Pfandsache, Pfandsachen, Pfandvermittler