Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Hofgeismar - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    34369 Hofgeismar

    Öffnungszeiten

    Montag:

    08.00 - 18.00 Uhr

    Dienstag:

    08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch:

    08.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag:

    08.00 - 16.00 Uhr

    Freitag:

    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2010 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Pfandsache, Kredit, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandgläubiger, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Pfänder, Leihhaus, Pfandleihe, Pfandhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)