Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Fuldatal - Bürgerservice (Fachgebiet 3.3)

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 9

    34233 Fuldatal

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 15:00 Uhr
    Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandgläubiger, Pfänder, Pfandleiher, Pfandleihe, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Kredit, Pfandhaus, Pfandsache, Pfandsachen, Pfandvermittler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English