Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadthalle
Linien:- Bus: Linie VGO Buslinie 520 und 52
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsache, Kredit, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandgläubiger, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Pfänder, Leihhaus, Pfandleihe, Pfandhaus