Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Hinweise für Neu-Isenburg: Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 241-300
Telefon: 06102 241-338(Geschäftsstelle für Bürgeranliegen)
E-Mail: sicherheit@stadt-neu-isenburg.de
Stichwörter
Ordnungsamt, Ordnungspolizei, Stadtpolizei, Ordnungsbehörde
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsache, Kredit, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandgläubiger, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Pfänder, Leihhaus, Pfandleihe, Pfandhaus