Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Erbach - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00
Sonstige Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerservice@erbach.de
E-Mail: ordnungsamt@erbach.de
Kontaktperson
Herr Sebastian Thern
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 64-272
E-Mail: buergerservice@erbach.de
E-Mail: Ordnungsamt@erbach.de
Frau Sabine Sommer
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 64-275
E-Mail: buergerservice@erbach.de
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandgläubiger, Pfänder, Pfandleiher, Pfandleihe, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Kredit, Pfandhaus, Pfandsache, Pfandsachen, Pfandvermittler