Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Einwohnerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61440 Oberursel (Taunus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1280

    61402 Oberursel (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Ihr Besuch im Rathaus
    Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Alle Informationen finden sie hier: Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandsachen, Pfandsache, Pfandhaus, Kredit, Pfandgläubiger, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Pfänder, Pfandvermittler, Leihhaus, Pfandleihe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019