Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Goddelau, Rathaus
Linien:- Bus: Linie 41, 42, 45, K62
- Regionalbahn: Linie 70
- S-Bahn: Linie S7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
dienstags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06158 181-0
E-Mail: info@riedstadt.de
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandleiher, Pfänder, Pfandsache, Pfandsachen, Leihhaus, Pfandleihanstalt, Pfandgläubiger, Kredit, Pfandhaus, Pfandvermittler, Pfandleihe