Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache im Ordnungsamt ist nur mit Termin möglich. Diesen vereinbaren Sie am besten per Online-Terminvergabe oder E-Mail.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-42404(Service)
E-Mail: gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsache, Kredit, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandgläubiger, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Pfänder, Leihhaus, Pfandleihe, Pfandhaus