Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
Beschreibung
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung zum Ausgleich von blindheitsbedingten Mehraufwendungen, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Sie kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
- Umzug von Hessen in eine stationäre Einrichtung eines anderen Bundeslandes
- Aufnahme in einer hessischen Einrichtung, sofern der gewöhnliche Aufenthalt in Hessen vor Aufnahme kürzer als 2 Monate begründet war.
Aufstockungsleistungen können blinde, volljährige Menschen zusätzlich zum Hessischen Landesblindengeld beantragen. Es handelt sich ebenfalls um eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung, die den Blindengeldbetrag für blinde Menschen nochmals um 14 Prozent aufstockt.
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Das Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg ist hier nur beratend tätig.
Der Antrag muss beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen - gestellt werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sozialamt
Beschreibung
Aufgaben:
- Weitere soziale Hilfen
- Hilfen zur Gesundheit und Pflege (5. und 7. Kapitel SGB XII)
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)
- Sonstige Leistungen nach dem SGB XII
- Grundversorgung nach dem SGB XII (3. und 4. Kapitel SGB XII)
- Grundversorgung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Leistungen für Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation sind persönliche Vorsprachen nur mit Terminvereinbarungen möglich.
Rufnummern für Terminvereinbarungen:
Allgemeine Verwaltung
06431 296-315
Seniorenarbeit
06431 296-518
Hilfen in Einrichtungen und sonstige Hilfen
06431 296-328
Hilfen außerhalb von Einrichtungen
06431 296-603
Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
06431 296-516
Migration
06431 296-604
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei Neuanträgen ist ein Blindengeldantrag und eine augenfachärztliche Bescheinigung ausreichend.
- Für Aufstockungsleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter beim LWV Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungsbewilligung erfolgt mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Land Hessen kommt vorrangig Blindengeld nach dem Gesetz über das Landesblindengeld in Betracht. Siehe dazu auch das Stichwort Landesblindengeld.
- Gesetz über das Landesblindengeld
- Landesblindengeld(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf den Themenseiten des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen"
sowie zum Thema "Aufstockungsleistung nach § 72 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) - Sozialhilfe".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Blindheit, Sozialhilfe, Sehbehinderung, Blindenhilfe