Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe/Aufstockungsleistung

    Beschreibung

    Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung zum Ausgleich von blindheitsbedingten Mehraufwendungen, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Sie kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

    • Umzug von Hessen in eine stationäre Einrichtung eines anderen Bundeslandes
       
    • Aufnahme in einer hessischen Einrichtung, sofern der gewöhnliche Aufenthalt in Hessen vor Aufnahme kürzer als 2 Monate begründet war.
       

    Aufstockungsleistungen können blinde, volljährige Menschen zusätzlich zum Hessischen Landesblindengeld beantragen. Es handelt sich ebenfalls um eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung, die den Blindengeldbetrag für blinde Menschen nochmals um 14 Prozent aufstockt.
     

    Zuständigkeit

    Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
     

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Das Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg ist hier nur beratend tätig.


    Der Antrag muss beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen - gestellt werden.

    Das Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg ist hier nur beratend tätig.


    Der Antrag muss beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen - gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sozialamt

    Beschreibung

    Aufgaben:

    • Weitere soziale Hilfen
    • Hilfen zur Gesundheit und Pflege (5. und 7. Kapitel SGB XII)
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)
    • Sonstige Leistungen nach dem SGB XII
    • Grundversorgung nach dem SGB XII (3. und 4. Kapitel SGB XII)
    • Grundversorgung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
    • Leistungen für Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Aufgrund der aktuellen Situation sind persönliche Vorsprachen nur mit Terminvereinbarungen möglich.

    Rufnummern für Terminvereinbarungen: 

    Allgemeine Verwaltung

    06431 296-315

    Seniorenarbeit

    06431 296-518

    Hilfen in Einrichtungen und sonstige Hilfen

    06431 296-328

    Hilfen außerhalb von Einrichtungen

    06431 296-603

    Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket

    06431 296-516

    Migration

    06431 296-604

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ständeplatz 6-10

    34117 Kassel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bei Neuanträgen ist ein Blindengeldantrag und eine augenfachärztliche Bescheinigung ausreichend.
    • Für Aufstockungsleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter beim LWV Hessen
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungsbewilligung erfolgt mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Land Hessen kommt vorrangig Blindengeld nach dem Gesetz über das Landesblindengeld in Betracht. Siehe dazu auch das Stichwort Landesblindengeld. 

    Bemerkungen

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf den Themenseiten des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen"

    sowie zum Thema "Aufstockungsleistung nach § 72 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) - Sozialhilfe".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2010 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Blindheit, Sozialhilfe, Sehbehinderung, Blindenhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)