Mietwagengenehmigung Erteilung
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    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Straßenverkehrs- und Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1
    61440 Oberursel (Taunus)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1280
    61402 Oberursel (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Ihr Besuch im Rathaus
    Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06171 502-286

    Fax: 06171 502-7160

    E-Mail: ordnung@oberursel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    •    Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    •    Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    •    Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    •    Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    •    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls ein Widerspruch erfolglos ist.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    •    Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    •    Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    •    Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 20.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2010
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Mietwagen, Personenbeförderung, Gelegenheitsverkehr, Genehmigung zum Mietwagenverkehr, Mietwagengenehmigung, Omnibusverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019