Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen
Beschreibung
Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:
Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).
Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.
Die Kammer führt Listen über
- Beratende Ingenieure,
- Stadtplaner - IngKH,
- freiwillige Mitglieder,
- Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige,
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
- Fachplaner.
Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle
- in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
- in die Liste der Stadtplaner - IngKH
eingetragenen Personen an.
Zuständigkeit
An die Ingenieurkammer Hessen:
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Hessen
Adresse
Hausanschrift
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden
(Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Laura Roos (Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"/"Ingeneurin")
Internet
Formulare
Mitgliedschaft Ingenieurkammer Hessen Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure / Freiwillige Mitgliedschaft
Kammermitgliedschaft
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitten wir, den Haupteingang Gustav-Stresemann-Ring, zu benutzen.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular/Personalbogen
- Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie das Diploma Supplement bzw. die amtlichen Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
- Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
- Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
- Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung
- Führungszeugnis(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
Beratende Ingenieure
- Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen
- Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur
Stadtplaner - IngKH
- Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung
sowie - Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht)
oder
5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium
Hinweis:
Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:
- Umwelt-, Raum-, Flächenplanung
- Regionalentwicklung
- Infrastrukturplanung (Verkehr und Siedlungswasserwirtschaft)
Freiwillige Mitglieder
Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die
- die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen,
- eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens 2 Jahren ausgeübt und
- Wohnung, Niederlassung und Anstellung im Land haben.
Ingenieure ohne die geforderte praktische Berufstätigkeit und Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
- Gesetz über die Errichtung einer Ingenieurkammer und über die Berufsordnung der Beratenden Ingenieure in Hessen (Ingenieurkammergesetz - IngKammG)
- Verordnung über Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen (AIKZustVO)
Verfahrensablauf
Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.
Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.
Kosten
- Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro.
- Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer Hessen am 12.12.2014
Stichwörter
Mitgliedschaft, Standesrecht, Fachingenieur, Bauingenieur, Ingenieure aller Fachrichtungen, Ingenieure des Bauwesens, Berufsordnung