• Bad Orb (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen

Beschreibung

Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).

Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

Die Kammer führt Listen über

  • Beratende Ingenieure,
  • Stadtplaner - IngKH,
  • freiwillige Mitglieder,
  • Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige,
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
  • Fachplaner.

Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle

  • in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
  • in die Liste der Stadtplaner - IngKH

eingetragenen Personen an.

Zuständigkeit

An die Ingenieurkammer Hessen:

Ansprechpartner

Ingenieurkammer Hessen

Adresse

Hausanschrift

Abraham-Lincoln-Straße 44

65189 Wiesbaden

(Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

Kontakt

Internet

Formulare

Mitgliedschaft Ingenieurkammer Hessen Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure / Freiwillige Mitgliedschaft

Weitere Informationen

Rollstuhlfahrer bitten wir, den Haupteingang Gustav-Stresemann-Ring, zu benutzen.

Version

Technisch geändert am 10.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular/Personalbogen
  • Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie das Diploma Supplement bzw. die amtlichen Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
  • Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
  • Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
  • Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung

Voraussetzungen

Beratende Ingenieure

  1. Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen
  2. Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur

Stadtplaner - IngKH

  1. Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung
    sowie
  2. Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht)
    oder
    5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium

Hinweis:
Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht  einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den  wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:

  • Umwelt-, Raum-, Flächenplanung
  • Regionalentwicklung
  • Infrastrukturplanung (Verkehr und Siedlungswasserwirtschaft)

Freiwillige Mitglieder

Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die

  • die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen,
  • eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens 2 Jahren ausgeübt und
  • Wohnung, Niederlassung und Anstellung im Land haben.

Ingenieure ohne die geforderte praktische Berufstätigkeit und Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur  und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.

Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.

Kosten

  • Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro.
  • Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
    Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer Hessen am 12.12.2014

Version

Technisch erstellt am 18.11.2009

Technisch geändert am 07.03.2024

Stichwörter

Mitgliedschaft, Fachingenieur, Ingenieure aller Fachrichtungen, Bauingenieur, Standesrecht, Ingenieure des Bauwesens, Berufsordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019