Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung
    99147003060000

    Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen

    Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

    Beschreibung

    Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:

    Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).

    Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

    Die Kammer führt Listen über

    • Beratende Ingenieure,
    • Stadtplaner - IngKH,
    • freiwillige Mitglieder,
    • Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige,
    • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
    • Fachplaner.

    Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle

    • in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
    • in die Liste der Stadtplaner - IngKH

    eingetragenen Personen an.

    Zuständigkeit

    An die Ingenieurkammer Hessen:

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)
    Abraham-Lincoln-Straße 44
    65189 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

    Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 97457-0

    Fax: +49 611 97457-29

    E-Mail: info@ingkh.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Hessen / Stadtplaner IngKH

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Beratende Ingenieure

    1. Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen
    2. Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur

    Stadtplaner - IngKH

    1. Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung
      sowie
    2. Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht)
      oder
      5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium

    Hinweis:
    Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht  einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den  wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:

    • Umwelt-, Raum-, Flächenplanung
    • Regionalentwicklung
    • Infrastrukturplanung (Verkehr und Siedlungswasserwirtschaft)

    Freiwillige Mitglieder

    Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die

    • die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen,
    • eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens 2 Jahren ausgeübt und
    • Wohnung, Niederlassung und Anstellung im Land haben.

    Ingenieure ohne die geforderte praktische Berufstätigkeit und Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur  und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.

    Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.

    Kosten

    • Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro.
    • Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
      Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer Hessen am 12.12.2014

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2009
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    Bauingenieur, Berufsordnung, Standesrecht, Mitgliedschaft, Fachingenieur, Ingenieure aller Fachrichtungen, Ingenieure des Bauwesens

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019