Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden
Beschreibung
Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes tätig werden.
Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer Hessen.
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen bei der Kammer anzumelden.
Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,
- die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
- die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.
Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.
Zuständigkeit
An die Landestierärztekammer Hessen.
Ansprechpartner
Landestierärztekammer Hessen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1409
65524 Niedernhausen
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Niedernhausen
Linien:- S-Bahn: Linie Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
- Regionalbahn: Linie Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Detaillierte Informationen, auch zu Fristen, einzureichenden Dokumente sowie Gebühren und Formulare für die Antragstellung erhalten Sie zum Herunterladen/Downloaden über diese Internetadresse: www.ltk-hessen.de
Weitere Informationen
Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
- Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
- Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen
- Tierärztin oder Tierarzt
- und im Besitz einer deutschen Approbation sein
- oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
- in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
- falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Meldeordnung der Landestierärztekammer Hessen (PDF)
- §§ 1, 2 des Gesetzes über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufsgesetz)
- Beitragsordnung der Landestierärztekammer Hessen
Verfahrensablauf
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.
Fristen
Anmeldung binnen eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (bei vorübergehender Berufsausübung in 5 Tagen)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landestierärztekammer Hessen
Stichwörter
Zulassung, Tiermedizin, freie Berufe, Tierarzt, Kammer, Landestierärztekammer, Tierärztin, Freiberufler, Tierärztekammer