• Bad Orb (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Mitgliederverzeichnis der Tierärztekammer

Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden

Beschreibung

Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes  tätig werden.

Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer  Hessen.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen  bei der Kammer anzumelden.

Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.

Zuständigkeit

An die Landestierärztekammer Hessen.

Ansprechpartner

Landestierärztekammer Hessen

Adresse

Postanschrift

Postfach 1409

65524 Niedernhausen

Hausanschrift

Bahnhofstraße 13

65527 Niedernhausen

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Bahnhof Niedernhausen
    Linien:
    • S-Bahn: Linie Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
    • Regionalbahn: Linie Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Kontakt

Internet

Formulare

Detaillierte Informationen, auch zu Fristen, einzureichenden Dokumente sowie Gebühren und Formulare für die Antragstellung erhalten Sie zum Herunterladen/Downloaden über diese Internetadresse: www.ltk-hessen.de

Weitere Informationen

Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.

Version

Technisch geändert am 02.02.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

Formulare

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Tierärztin oder Tierarzt
  • und im Besitz einer deutschen Approbation sein
  • oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
  • in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
  • falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.

Fristen

Anmeldung binnen eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (bei vorübergehender Berufsausübung in 5 Tagen)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.

Kosten

Keine

Dokumente

Eingehend

Sachkundenachweis

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Formloser Antrag

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Meldebestätigung/Erlaubnis zur vorübergehenden Tätigkeit

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landestierärztekammer Hessen

Version

Technisch erstellt am 18.11.2009

Technisch geändert am 21.05.2024

Stichwörter

Zulassung, Tierärztekammer, Freiberufler, Tiermedizin, Landestierärztekammer, Tierärztin, Kammer, Tierarzt, freie Berufe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019