Mitgliederverzeichnis der Tierärztekammer

    Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden

    Beschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes  tätig werden.

    Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer  Hessen.

    Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen  bei der Kammer anzumelden.

    Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

    • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
    • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

    Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

    Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.

    Zuständigkeit

    An die Landestierärztekammer Hessen.

    Ansprechpartner

    Landestierärztekammer Hessen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1409

    65524 Niedernhausen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13

    65527 Niedernhausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Niedernhausen
      Linien:
      • S-Bahn: Linie Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
      • Regionalbahn: Linie Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Detaillierte Informationen, auch zu Fristen, einzureichenden Dokumente sowie Gebühren und Formulare für die Antragstellung erhalten Sie zum Herunterladen/Downloaden über diese Internetadresse: www.ltk-hessen.de

    Weitere Informationen

    Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Anmeldeformular
    • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
    • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
    • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

    Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Tierärztin oder Tierarzt
    • und im Besitz einer deutschen Approbation sein
    • oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
    • in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
    • falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.

    Fristen

    Anmeldung binnen eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (bei vorübergehender Berufsausübung in 5 Tagen)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.

    Kosten

    Keine

    Dokumente

    Eingehend

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Formloser Antrag

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Meldebestätigung/Erlaubnis zur vorübergehenden Tätigkeit

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landestierärztekammer Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2009 (von: Ulrike Czech)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Tierärztin, Freiberufler, freie Berufe, Zulassung, Tierarzt, Tierärztekammer, Kammer, Tiermedizin, Landestierärztekammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)