Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH)
Beschreibung
Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister.
Sie können alle für die Aufnahme und die Ausübung Ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (EG Dienstleistungsrichtlinie) fällt.
Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Ihre Antragsunterlagen entgegen und leitet diese an die für Ihre beabsichtigte Dienstleistungstätigkeit zuständigen Behörden weiter. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie die weitere Koordination Ihres Vorhabens. Der EAH erhält die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheide und leitet diese an Sie weiter.
Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung selbständig wirtschaftlich erbringen wollen.
Zuständigkeit
In Hessen ist den Regierungspräsidien Kassel, Gießen, und Darmstadt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übertragen worden. Wenden Sie sich an das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Ihre Niederlassung befindet/befinden soll.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat I 11.1 - IT-Management und -Betrieb
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Weinbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
Sie können über die Dienstleistungsplattform (des Landes Hessen) Ihren Antrag einreichen.
Sie können sich auch persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Artikel 1 (Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen)
Bearbeitungsdauer
Die Behörden sollen innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag entscheiden, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.
Kosten
Die Dienstleistung des Einheitlichen Ansprechpartners ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen nur in Ausnahmefällen bei komplexen Verfahren mit größerem Verwaltungsaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen, Gewerbeanmeldung, Regierungspräsidium, EAH