• Hammersbach (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Tierversuche Genehmigung

Tierversuche, Erlaubnis

Beschreibung

Bei Tierversuchen wird zwischen genehmigungspflichtigen und anzeigepflichtigen Versuchsvorhaben unterschieden.

Einer Genehmigung bedürfen Sie, wenn Sie zum/r

  1. Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier,
  2. Erkennen von Umweltgefährdungen,
  3. Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf ihre Wirksamkeit gegen Tierische Schädlinge oder für die
  4. Grundlagenforschung
    unerlässliche Tierversuche durchführen wollen.

Einer Anzeige bedürfen Sie für Versuchsvorhaben,

  1. deren Durchführung ausdrücklich
    • durch Gesetz, Rechtsverordnung oder durch das Arzneibuch oder durch einen unmittelbar anwendbaren Rechtsakt eines Organs der Europäischen Gemeinschaften vorgeschrieben,
    • in einer von der Bundesregierung oder einem Bundesministerium mit Zustimmung des Bundesrates im Einklang mit dem Tierschutzgesetz (§ 7 Abs. 2 und 3) erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift vorgesehen oder
    • auf Grund eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung oder eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes eines Organs der Europäischen Gemeinschaften von einem Richter oder einer Behörde angeordnet oder im Einzelfall als Voraussetzung für den Erlass eines Verwaltungsaktes gefordert ist;
  2. die als Impfungen, Blutentnahmen oder sonstige diagnostische Maßnahmen nach bereits erprobten Verfahren an Tieren vorgenommen werden und
    • der Erkennung insbesondere von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Mensch oder Tier oder
    • der Prüfung von Seren, Blutzubereitungen, Impfstoffen, Antigenen oder Testallergenen im Rahmen von Zulassungsverfahren oder Chargenprüfungen dienen.

Hinweis 1:
Ist die Durchführung mehrerer gleichartiger Versuchsvorhaben beabsichtigt, so genügt die Anzeige des ersten Versuchsvorhabens, wenn in der Anzeige zusätzlich die voraussichtliche Zahl der Versuchsvorhaben angegeben wird. Am Ende eines jeden Jahres ist der zuständigen Behörde die Zahl der durchgeführten Versuchsvorhaben sowie bei Wirbeltieren Art und Zahl der insgesamt verwendeten Tiere anzugeben.

Hinweis 2:
Bei Tierversuchen an artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an dasjenige Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Ihr Unternehmen jeweils aufhält.
Bei artgeschützten Tieren sind sowohl das Veterinär als auch das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums zu informieren.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Wilhelminenstraße 1-3

64278 Darmstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Hinweis: Wird die Erlaubnis für eine juristische Person (z.B. GmbH, Limited, Genossenschaft, AG) oder eine Personengesellschaft (z.B. GbR) beantragt, so sind die Angaben und Nachweise zur Person von jedem/jeder Vertretungsberechtigte/n (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende/r, Direktor o. ä.) zu erbringen.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 8 Abs. 1 - 6 TierSchG
  • § 8 a TierSchG; § 8 Abs. 7 TierSchG
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung

Dokumente

Eingehend

Übersetzung Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Sachkundenachweis

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Formloser Antrag

Dokumenttyp: Antrag

Bezeichnung: In dem Antrag (oder für die Genehmigung) müssen Sie wissenschaftlich begründet darlegen, dass a) der Tierversuch für einen der oben beschriebenen Zwecke unerlässlich ist, b) das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist.

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Tierversuche, Erlaubnis

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Tierversuch, Tierversuche, Tierschutzgesetz, Versuchstiere, HMUKLV

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019