Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen.
Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.
Für denjenigen, der gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen und diese Tätigkeit an wechselnden Orten ausüben möchte, ist das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz oder sein Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist.
Bei Unternehmen ohne Sitz im Inland das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.
Bei Handel mit artgeschützten Tieren, müssen Sie sich außerdem an das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Ihr Unternehmen jeweils aufhält, da eine Meldepflicht aufgrund des Artenschutzes besteht. Sie müssen einen Herkunftsnachweis für das jeweilige Tier erbringen und benötigen, wenn Sie artgeschützte Tiere verkaufen möchten, zudem auch eine EG-Bescheinigung, die Ihnen von dem Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums ausgestellt wird.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 24 - Schutzgebiete, Artenschutz, Biologische Vielfalt, Landschaftspflege
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Adresse
Postanschrift
Osterweg 20
35066 Frankenberg (Eder)
Kontakt
Telefon: 05631 954-1753
E-Mail: veterinaeramt@lkwafkb.de
Kontaktperson
Dr. Angela Knoche
Postanschrift
Osterweg 20
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1762
E-Mail: angela.knoche@lkwafkb.de
Formulare
Formloser Antrag
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis
Für die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt:
- Antrag
- Sachkundenachweis
- polizeiliches Führungszeugnis
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
- § 7 Bundesartenschutzverordnung
- Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
Kosten
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung und
- die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriumsfür Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausstellen, Zoo, Tiere, Raubtiere, HMUKLV, Schaustellung von Tieren, Schausteller