Zoo-Genehmigung für den Betrieb

    Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen.
    Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

    Für denjenigen, der gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen und diese Tätigkeit an wechselnden Orten ausüben möchte, ist das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz oder sein Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist.

    Bei Unternehmen ohne Sitz im Inland das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.

    Bei Handel mit artgeschützten Tieren, müssen Sie sich außerdem an das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Ihr Unternehmen jeweils aufhält, da eine Meldepflicht aufgrund des Artenschutzes besteht. Sie müssen einen Herkunftsnachweis für das jeweilige Tier erbringen und benötigen, wenn Sie artgeschützte Tiere verkaufen möchten, zudem auch eine EG-Bescheinigung, die Ihnen von dem Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums ausgestellt wird.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Aktuelles

    Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören u.a. die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen, Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie die Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung.

    Beschreibung

    Die Aufgaben des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind in drei Fachteams gegliedert. Dem Fachdienst Tierschutz obliegt die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen im landwirtschaftlichen Nutztierbereich, in Versuchstierhaltungen und im Hobby-Bereich. Der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung organisiert die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und/oder auf Menschen übertragbar sind (sog. Zoonosen). Eng damit verbunden ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkörpern oder Tierkörperteilen, die verendet sind oder bei der Schlachtung und weiteren Verarbeitung anfallen. Ein weiterer Schwerpunkt des Fachdienstes umfasst den gesamten Bereich der Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung; so ist zum einen die Untersuchung der Tiere im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu organisieren; zum anderen werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, lagern oder in den Verkehr bringen, hinsichtlich der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften überwacht. Ebenfalls gehört zu den Aufgaben des Fachdienstes die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Jacobsohn-Weg 1

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 6 (H Weintrautstraße) Linie 8 (Alter Kirchhainer Weg)

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d TierSchG
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    • § 7 Bundesartenschutzverordnung
    • Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)

    Kosten

    Es gilt die

    • Allgemeine Verwaltungskostenordnung und
    • die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriumsfür Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
       

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.

    Dokumente

    Eingehend

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Bezeichnung: Hinweis: Wird die Erlaubnis für eine juristische Person (z.B. GmbH, Limited, Genossenschaft, AG) oder eine Personengesellschaft (z.B. GbR) beantragt, so sind die Angaben und Nachweise zur Person von jedem/jeder Vertretungsberechtigte/n (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende/r, Direktor o.ä.) zu erbringen.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Formloser Antrag

    Dokumenttyp: Antrag

    Bezeichnung: mit folgenden Angaben: a. Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und –ort, Familienstand, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeit, ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis und erteilende Behörde) des/r Antragsstellers/in. Ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift b. ggf. Personalien (s. oben) der mit der Leitung des Betriebes/der Betriebsstätte beauftragten Person(en) c. Antragsinhalt

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Übersetzung Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Vereinsregisterauszug

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schaustellung von Tieren, HMUKLV, Zoo, Tiere, Raubtiere, Ausstellen, Schausteller

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)