• Künzell (Landkreis Fulda, Hessen)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

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zuständige Stelle

Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte

Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis

Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte

Ansprechpartner

Fachdienst 6300 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3

36043 Fulda

Haltestellen

  • Haltestelle: Busverbindung
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 8: Haltestelle Marianum
  • Haltestelle: Busverbindung
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 1 und 9 A/B: Haltestelle Klinikum West
  • Haltestelle: Busverbindung
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 2: Haltestelle Schillerstraße oder Klinikum West
Postanschrift

Postfach 1654

36006 Fulda

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

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Veterinäramt

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Kassel

Aktuelles

Aufbau und Struktur - 

Beschreibung

Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

Organigramm_RPKS 01_08_2024.pdf (hessen.de)

Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
    • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
    • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Zugang: über Rampe

Version

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 56 - Fachzentrum für Produktsicherheit u. Gefahrstoffe

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Mond-Straße 33

34121 Kassel

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: vor der Dienststelle Knorrstraße
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: "Auestadion" (Dienststelle Ludwig-Mond-Straße)
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 12, 13, 16, 25, 500
    • Straßenbahn: Linie 5, 6
    • Regionalbahn: Linie RT5
  • Haltestelle: "Leuschnerstraße" (ca. 10 Minuten Fußweg zur Dienststelle Knorrstraße)
    Linien:
    • Bus: Linie 11
    • Straßenbahn: Linie 5, 6

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Knorrstr. 34

34134 Kassel

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: vor der Dienststelle Knorrstraße
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: "Auestadion" (Dienststelle Ludwig-Mond-Straße)
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 12, 13, 16, 25, 500
    • Straßenbahn: Linie 5, 6
    • Regionalbahn: Linie RT5
  • Haltestelle: "Leuschnerstraße" (ca. 10 Minuten Fußweg zur Dienststelle Knorrstraße)
    Linien:
    • Bus: Linie 11
    • Straßenbahn: Linie 5, 6

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Internet

Version

Technisch geändert am 30.06.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 26.03.2024 Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 30.06.2023

Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis

Fachlich freigegeben durch 26.03.2024 am 26.03.2024

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Schädlingsbekämpfung, Betäuben von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019