Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Aktuelles
Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören u.a. die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen, Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie die Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung.
Beschreibung
Die Aufgaben des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind in drei Fachteams gegliedert. Dem Fachdienst Tierschutz obliegt die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen im landwirtschaftlichen Nutztierbereich, in Versuchstierhaltungen und im Hobby-Bereich. Der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung organisiert die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und/oder auf Menschen übertragbar sind (sog. Zoonosen). Eng damit verbunden ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkörpern oder Tierkörperteilen, die verendet sind oder bei der Schlachtung und weiteren Verarbeitung anfallen. Ein weiterer Schwerpunkt des Fachdienstes umfasst den gesamten Bereich der Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung; so ist zum einen die Untersuchung der Tiere im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu organisieren; zum anderen werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, lagern oder in den Verkehr bringen, hinsichtlich der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften überwacht. Ebenfalls gehört zu den Aufgaben des Fachdienstes die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
Telefon: 06421 4056601
E-Mail: FDVUV@marburg-biedenkopf.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023
Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Fachlich freigegeben durch 26.03.2024 am 26.03.2024
Stichwörter
Töten von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Wirbeltiere, Betäuben von Wirbeltieren, Schädlingsbekämpfung