• Taunusstein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Online-Dienste

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zuständige Stelle

Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte

Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis

Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte

Ansprechpartner

Für Taunusstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 26.03.2024 Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 30.06.2023

Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis

Fachlich freigegeben durch 26.03.2024 am 26.03.2024

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Schädlingsbekämpfung, Betäuben von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019