Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Gelnhausen - Bau und Stadtplanung (Dezernat 3)
Beschreibung
Das Dezernat 3, Bauamt, umfasst die Abteilungen
- Liegenschaften
- Stadtplanung
- Hoch-/Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023
Hinweise für Hessen: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Fachlich freigegeben durch 26.03.2024 am 26.03.2024
Stichwörter
Töten von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Wirbeltiere, Betäuben von Wirbeltieren, Schädlingsbekämpfung