Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
    99018008005000

    Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

    Möchten Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin tätig sein, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.

    Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


     

    Zuständigkeit

    Über den Antrag, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in“ zu führen, entscheidet die Untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Wenden Sie sich daher bitte an die Untere Verwaltungsbehörde; das sind in Hessen die Kreise und Kreisfreien Städte und die dort angesiedelten Gesundheitsämter und die dort angesiedelten Gesundheitsämter.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kreisordnungsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Michelstädter Str. 12
    64711 Erbach

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens der Hauptschulabschluss) nachweisen können,
    • sittlich zuverlässig sein,
    • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
    • und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ führen.
     
    Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahmen hiervon sind derzeit die Einschränkung derHeilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie,  Physiotherapie und der Logopädie.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    • Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens der Hauptschulabschluss) nachweisen können,
    • sittlich zuverlässig sein,
    • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
    • und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ führen.
     
    Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahmen hiervon sind derzeit die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie,  Physiotherapie, Logopädie Ergotherapie und Podologie. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Jede Person hat einen Rechtsanspruch.

    Antragsunterlagen:

    • Lebenslauf
    • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde
    • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    • Erklärung ob ein gerichtliches Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate, Eignung zum Beruf
    • Nachweis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss bzw. einen gleich- oder höherwertigen Schulabschluss
    • Gegebenenfalls Erklärung über bereits durchgeführte Überprüfungsversuche (Datum und Ort),

    Kosten

    Bei der Erteilung der Heilkundeerlaubnis handelt es sich um eine gebührenpflichtige Leistung.
     
     Im Überprüfungsverfahren werden folgende Gebühren erhoben:

    • Schriftliche Überprüfung 240,00 Euro,
    • Mündliche Überprüfung 164,00 Euro sowie
    • Prüfung nach Aktenlage 80,00 Euro - 180,00 Euro.

    Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 2 Abs. 1 Heilpraktikergesetz ist eine Gebühr von 250,00 Euro fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich. Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Für die Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich. Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird. Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf die Bereiche Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie oder Podologie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnungen sind, vorbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Arzt, Heilkunde, Naturheilkunde, Naturheilverfahren, Erlaubnis, Heilpraktiker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019