Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten
Wenn Sie als Träger einer Tageseinrichtung für Kinder neu gründen oder verändern wollen, müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb beachten. Nur so erhalten Sie eine Betriebserlaubnis.
Beschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten.
zuständige Stelle
örtlich zuständiges Jugendamt
Zuständigkeit
Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Der Fachdienst Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebserlaubnisverfahren und allgemeine Beratung des Jugendamtes Kreis Bergstraße hat folgendes Angebot:
Zielsetzung• Sicherung des Kindeswohles in erlaubnispflichtigen Einrichtungen• Schaffung und Erhalt von Angeboten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder• Sicherung und Ausbau der Betreuungsqualität
Angebot für
Träger von Tageseinrichtungen, Kommunen, politische Gremien, Leitungskräfte und Teams, Erziehungsberechtigte
Angebot und Aufgaben• Beratung von Trägern bei der Gründung und Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder Beratung bei Umplanungen und der damit einhergehenden Änderung der Zweckbestimmung• Bearbeitung der Betriebserlaubnisverfahren• Ausnahmegenehmigungen für einzelne Kinder• Entgegennahme und Klärung von Beschwerden von Erziehungsberechtigten oder Fachkräften über Träger oder Einrichtungen• Meldung besonderer Vorkommnisse• Beratung von Erziehungsberechtigten, Trägern und Kommunen in Bezug auf die Einlösung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.
Der Fachdienst Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebserlaubnisverfahren und allgemeine Beratung des Jugendamtes Kreis Bergstraße hat folgendes Angebot:
Zielsetzung Sicherung des Kindeswohles in erlaubnispflichtigen Einrichtungen Schaffung und Erhalt von Angeboten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Sicherung und Ausbau der Betreuungsqualität
Angebot für
Träger von Tageseinrichtungen, Kommunen, politische Gremien, Leitungskräfte und Teams, Erziehungsberechtigte
Angebot und Aufgaben Beratung von Trägern bei der Gründung und Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder Beratung bei Umplanungen und der damit einhergehenden Änderung der Zweckbestimmung Bearbeitung der Betriebserlaubnisverfahren Ausnahmegenehmigungen für einzelne Kinder Entgegennahme und Klärung von Beschwerden von Erziehungsberechtigten oder Fachkräften über Träger oder Einrichtungen Meldung besonderer Vorkommnisse Beratung von Erziehungsberechtigten, Trägern und Kommunen in Bezug auf die Einlösung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Tageseinrichtungen für Kinder
Adresse
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06252 155609
erforderliche Unterlagen
Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 15 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25a Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25c Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25d Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
Rechtsbehelf
Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Verfahrensablauf
Entsprechend des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches stellen Sie als Einrichtungsträger die Anträge auf Betriebserlaubnis an das örtliche Jugendamt.
Das Jugendamt berät Sie zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
Die Entwicklung und Festlegung räumlicher Kriterien entsprechend dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung liegt in Abstimmung mit dem Einrichtungsträger in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich seit dem 01.01.2014 nach den Mindestanforderungen gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches.
Das örtliche Jugendamt übersendet dem Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Ausfertigung Ihres Antrages auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches Stellung dazu.
Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung. Das Landesjugendamt erteilt den Bescheid.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 05.04.2024
Stichwörter
Kindertageseinrichtung, Kinderkrippe, Kita, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Kindergärten, Kindergarten