Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten

    Wenn Sie als Träger einer Tageseinrichtung für Kinder neu gründen oder verändern wollen, müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb beachten. Nur so erhalten Sie eine Betriebserlaubnis.

    Beschreibung

    Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

    Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten.

    zuständige Stelle

    örtlich zuständiges Jugendamt

    Zuständigkeit

    Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

    Ansprechpartner

    Für Offenbach am Main wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    Entsprechend des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches stellen Sie als Einrichtungsträger die Anträge auf Betriebserlaubnis an das örtliche Jugendamt.

    Das Jugendamt berät Sie zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.

    Die Entwicklung und Festlegung räumlicher Kriterien entsprechend dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung liegt in Abstimmung mit dem Einrichtungsträger in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich seit dem 01.01.2014 nach den Mindestanforderungen gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches.

    Das örtliche Jugendamt übersendet dem Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Ausfertigung Ihres Antrages auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches Stellung dazu.

    Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung. Das Landesjugendamt erteilt den Bescheid.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 05.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kindertageseinrichtung, Kinderkrippe, Kita, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Kindergärten, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)