• Neuberg (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständigen betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung

Waffenhandelserlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

Beschreibung

Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Der Waffenhandel kann auch das Verleihen, Versteigern, Vermieten, Verpfänden, Verwahren oder Befördern lassen beinhalten.

Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Wenn der Waffenhandel durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für den Standort Ihrer Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde in der Landkreisverwaltung bzw. in der Verwaltung der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Waffenwesen/Allgem.Polizeiangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Barbarossastr. 16-24

63571 Gelnhausen

Postanschrift

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Hausanschrift

Im Niederfeld

63589 Linsengericht

(Info: Gebäude Zulassungsstelle Linsengericht)

Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 10.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Fachkunde (für Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten)
  • Gewerbeanmeldung
  • Nicht-EU-Bürger: eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Nachweis über Bedürfnis für die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis
  • Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Handelsregisterauszug
  • Nachweis über die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
    Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind.
  • Sie besitzen die persönliche Eignung.
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
  • Sie besitzen die erforderliche Fachkunde.
    Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften, die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition können Sie durch eine Prüfung erlangen. Die Fachkunde gilt als vorhanden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen.
  • Sie weisen das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis nach.
  • Sie möchten den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.

Stellvertreter müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Sie.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis schriftlich beantragen. Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.

Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit eine Stellvertretung benötigen, so müssen Sie für diese Person eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Die persönliche Vorsprache des Antragstellers sowie des vorgesehenen Stellvertreters ist in der Regel erforderlich.

Kosten

nach Zeitaufwand zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag oder nach Zeitaufwand bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung

Dokumente

Eingehend

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Antrag Waffenhandels- und herstellungserlaubnis

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis über die erforderliche Fachkunde

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Übersetzung Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Waffenhandelserlaubnis

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 09.08.2022

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Waffenhändlerin, handeln, Waffenhandel, Waffengeschäft, Waffenhändler

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019