• Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis

Einzelhandel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen, Erlaubnis

Beschreibung

Für den Betrieb eines Einzelhandels mit giftigen oder sehr giftigen Stoffen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist, dass Sie die notwendige Sachkunde nachweisen, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Für die Erlaubniserteilung ist es notwendig, dass in jeder Betriebsstätte betriebsangehörige Personen verfügbar sind, die diese Voraussetzungen erfüllen. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit prüft die Erlaubnisbehörde das Vorliegen von Vorstrafen sowie von Auffälligkeiten wegen Gewalttätigkeiten.

Händler, die die Stoffe nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben, müssen der Erlaubnisbehörde lediglich das erstmalige Inverkehrbringen dieser Stoffe schriftlich anzeigen. In der Anzeige ist mindestens eine Person zu benennen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllt. Ein Wechsel dieser Person ist der Behörde anzuzeigen.

Zuständigkeit

  • Erlaubniserteilung: Regierungspräsidium Darmstadt
  • Prüfung der erforderlichen Fach Sachkunde: alle Regierungspräsidien

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

Adresse

Hausanschrift

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
    Linien:
    • S-Bahn: Linie diverse Linien
    • Bus: Linie diverse Linien
    • Regionalbahn: Linie diverse Linien
    • Straßenbahn: Linie diverse Linien

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

§ 2 Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien - Verbotsverordnung)

Kosten

Festgebühr für Erlaubnis: 300,00 Euro

Dokumente

Eingehend

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Formloser Antrag

Dokumenttyp: Antrag

Bezeichnung: mit folgenden Angaben: a. Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und – ort, Familienstand, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeit, ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis und erteilende Behörde) des/r Antragstellers/in. b. ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift c. Antragsinhalt d. ggf. Personalien (s. oben) der mit der Leitung des Betriebes / der Betriebsstätte beauftragten Person(en) e. Ort, Datum, Unterschrift.

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Sachkundenachweis

Dokumenttyp: Nachweis

Bezeichnung: Die notwendige Sachkunde wird durch Belege ein Zeugnis über eine Prüfung vor der Fachbehörde, auf die sich der Antragsteller in der Regel durch einen Lehrgang vorbereiten kann, oder über einen Berufsabschluss (Approbation als Apotheker, Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur, Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Bezeichnung pharmazeutisch-technischer Assistent oder Apothekenassistent, Abschlussprüfung als Drogist, Prüfung zum anerkannten Schädlingsbekämpfer, Hochschulstudium mit dem Nachweis von Lehrveranstaltungen, die sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Giftstoffe befassten) nachgewiesen. Insoweit sind dem Antrag ggf. entsprechende Nachweise beizufügen.

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Erlaubnis Einzelhandel mit Giften

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

HMUKLV, Giftige Stoffe, Giftstoffe, Gefahrstoffe, Giftig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019