Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis

    Einzelhandel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen, Erlaubnis

    Beschreibung

    Für den Betrieb eines Einzelhandels mit giftigen oder sehr giftigen Stoffen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

    Voraussetzung ist, dass Sie die notwendige Sachkunde nachweisen, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Für die Erlaubniserteilung ist es notwendig, dass in jeder Betriebsstätte betriebsangehörige Personen verfügbar sind, die diese Voraussetzungen erfüllen. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit prüft die Erlaubnisbehörde das Vorliegen von Vorstrafen sowie von Auffälligkeiten wegen Gewalttätigkeiten.

    Händler, die die Stoffe nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben, müssen der Erlaubnisbehörde lediglich das erstmalige Inverkehrbringen dieser Stoffe schriftlich anzeigen. In der Anzeige ist mindestens eine Person zu benennen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllt. Ein Wechsel dieser Person ist der Behörde anzuzeigen.

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Einzelhandel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen, Erlaubnis (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    Zuständigkeit

    • Erlaubniserteilung: Regierungspräsidium Darmstadt
    • Prüfung der erforderlichen Fach Sachkunde: alle Regierungspräsidien

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114

    60327 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse Linien
      • Bus: Linie diverse Linien
      • Regionalbahn: Linie diverse Linien
      • Straßenbahn: Linie diverse Linien

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien - Verbotsverordnung)

    Kosten

    Festgebühr für Erlaubnis: 300,00 Euro

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Formloser Antrag

    Dokumenttyp: Antrag

    Bezeichnung: mit folgenden Angaben: a. Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und – ort, Familienstand, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeit, ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis und erteilende Behörde) des/r Antragstellers/in. b. ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift c. Antragsinhalt d. ggf. Personalien (s. oben) der mit der Leitung des Betriebes / der Betriebsstätte beauftragten Person(en) e. Ort, Datum, Unterschrift.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Die notwendige Sachkunde wird durch Belege ein Zeugnis über eine Prüfung vor der Fachbehörde, auf die sich der Antragsteller in der Regel durch einen Lehrgang vorbereiten kann, oder über einen Berufsabschluss (Approbation als Apotheker, Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur, Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Bezeichnung pharmazeutisch-technischer Assistent oder Apothekenassistent, Abschlussprüfung als Drogist, Prüfung zum anerkannten Schädlingsbekämpfer, Hochschulstudium mit dem Nachweis von Lehrveranstaltungen, die sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Giftstoffe befassten) nachgewiesen. Insoweit sind dem Antrag ggf. entsprechende Nachweise beizufügen.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Erlaubnis Einzelhandel mit Giften

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Giftstoffe, HMUKLV, Giftig, Giftige Stoffe, Gefahrstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)