Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Hinweise für Marburg: Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Hierbei sollten Sie beachten, dass diese Erlaubnis, abhängig von dem konkreten Konzept und den beabsichtigten Räumlichkeiten erst nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.
Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungsortes, Datum und Dauer sowie Art der Veranstaltung zu stellen.
Eine Bühne bzw. ein Freiraum muss vorhanden sein.
Ausreichende Umkleideräume sind von Ihnen nachzuweisen.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema "Schaustellung von Personen" wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hierbei sollten Sie beachten, dass diese Erlaubnis, abhängig von dem konkreten Konzept und den beabsichtigten Räumlichkeiten erst nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.
Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungsortes, Datum und Dauer sowie Art der Veranstaltung zu stellen.
Eine Bühne bzw. ein Freiraum muss vorhanden sein.
Ausreichende Umkleideräume sind von Ihnen nachzuweisen.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema "Schaustellung von Personen" wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201-2002 Montag von 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr Freitag von 08:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wieder (Fachdienstleitung)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marburg: Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Antrag Schaustellung von Personen
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Lageplan (formlos)
- polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Antrag Schaustellung von Personen
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Lageplan (formlos)
- polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Antrag Schaustellung von Personen
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausstellen, Schausteller, Schaustellung von Personen