• Lahntal (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Beschreibung

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Ansprechpartner

Gemeinde Lahntal - Hauptamt

Beschreibung

Das Hauptamt der Gemeinde Lahntal ist für die zentralen Verwaltungsaufgaben der Gemeinde zuständig. Hier sind z.B. Teile der politischen Steuerung, organisatorische Aufgaben, rechtliche Fragestellungen und der Bereich der Ausbildung angegliedert. Organisatorisch sind im Hauptamt auch die Teilbereiche Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Vereinsförderung sowie die Gefahrgutüberwachung zusammengefasst.

 Daneben gehören auch die Aufgaben des Wahlamtes sowie die Themen des Brand- und Katastrophenschutzes zum Aufgabenfeld des Hauptamtes.

Adresse

Postanschrift

Oberdorfer Straße 1

Postfach

35094 Lahntal

Öffnungszeiten

Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch & Freitag - Termine nach Vereinbarung

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Rechtsgrundlage(n)

§ 33 a GewO

Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

Dokumente

Eingehend

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Lageplan (formlos)

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Antrag Schaustellung von Personen

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Ausstellen, Schausteller, Schaustellung von Personen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019