• Seeheim-Jugenheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Beschreibung

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Ansprechpartner

Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Öffentliche Sicherheit + Ordnung

Adresse

Besucheranschrift

Georg-Kaiser-Platz 3

Postfach

64342 Seeheim-Jugenheim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Kontaktperson

Formulare

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg

Adresse

Hausanschrift

Jägertorstraße 207

64289 Darmstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Servicestelle: 

Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Telefonzentrale:

Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 24.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Rechtsgrundlage(n)

§ 33 a GewO

Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

Dokumente

Eingehend

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Lageplan (formlos)

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Antrag Schaustellung von Personen

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Ausstellen, Schausteller, Schaustellung von Personen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019