• Lahntal (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Reisegewerbe Anzeige

Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten

Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.

Beschreibung

Für folgende reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde:

  • Wer Waren in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt;
  • Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt;
  • Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.

Wenn Sie eine der oben genannten reisegewerbekartenfreien Tätigkeit ausüben, haben Sie den Beginn Ihres Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit Sie es nicht bereits nach anderen Normen der Gewerbeordnung angemeldet wurde.

Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn

  • Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder
  • Sie Ihre Reisegewerbetätigkeit aufgeben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.

Ansprechpartner

Gemeinde Lahntal - Hauptamt

Beschreibung

Das Hauptamt der Gemeinde Lahntal ist für die zentralen Verwaltungsaufgaben der Gemeinde zuständig. Hier sind z.B. Teile der politischen Steuerung, organisatorische Aufgaben, rechtliche Fragestellungen und der Bereich der Ausbildung angegliedert. Organisatorisch sind im Hauptamt auch die Teilbereiche Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Vereinsförderung sowie die Gefahrgutüberwachung zusammengefasst.

 Daneben gehören auch die Aufgaben des Wahlamtes sowie die Themen des Brand- und Katastrophenschutzes zum Aufgabenfeld des Hauptamtes.

Adresse

Postanschrift

Oberdorfer Straße 1

Postfach

35094 Lahntal

Öffnungszeiten

Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch & Freitag - Termine nach Vereinbarung

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers / Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“, wenn Antragsteller*in nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister), bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Beginn eines anzeigepflichtigen Reisegewerbes, für das nicht bereits nach der Gewerbeordnung eine Anzeigepflicht besteht.

Damit Sie Ihrer Anzeigepflicht rechtzeitig nachkommen, müssen Sie

  • das entsprechende Antragsformular ausfüllen und vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit der zuständigen Behörde zusenden

  • dem Antragsformular die erforderlichen Unterlagen beifügen

Rechtsgrundlage(n)

  • § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 12 GewO
  • § 15 Abs. 1 GewO
  • Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
  • § 55c Gewerbeordnung (GewO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)  
  • Verwaltungsrechtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
  • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
  • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
  • Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Fristen

Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

Bearbeitungsdauer

Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah, sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Dokumente

Eingehend

Vorhandene Reisegewerbekarte

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Reisegewerbekarte

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 08.09.2022

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, Reisegewerbekartenfreiheit, Ausnahmen im Reisegewerbe aus besonderem Anlass, Haustürgeschäfte, Vertreter, Anzeigepflicht, Mobiler Standverkauf, Handelsvertreter, Gewerbeanzeige, Handelsreisender, Reisegewerbe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019