Lebensmittelsicherheit

    Verbraucherinformationsgesetz

    Beschreibung

    Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 01.05.2008 in Kraft getreten und mit Wirkung vom 01.09.2012 geändert worden ist, bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte  nach dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet, dass Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein und über Verbraucherprodukte wie Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Spielzeug oder Heimwerkerbedarf erhalten können.

    Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:

    1. Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts;
    2. Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen;
    3. Zusammensetzung von Erzeugnissen, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammen­wirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berück­sichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorherseh­baren Fehlanwendung,
    4. Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten;
    5. zugelassene Abweichungen von den Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts über die in unter 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten,
    6. Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
    7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.

    Hilfreiche Informationen für Verbraucher bietet das Verbraucherfenster Hessen.

    Zuständigkeit

    In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:

    • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Darmstadt
    • Regierungspräsidium Gießen
    • Landkreise und Kreisfreie Städte

    Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort „Verbraucherpolitik in Hessen" abgerufen werden.

    Informationen zu Verbraucherprodukten erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration unter der Rubrik  Produktsicherheit.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Zugang zu Informationen über Abweichungen von rechtlichen Anforderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist kostenfrei. Bei sonstigen Informationen werden ab einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro Gebühren bis max. 600,00 Euro erhoben.

    Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "www.lebensmittelwarnung.de".
    • Eine Liste (wöchentlich) der in Deutschland gefundenen gefährlichen Verbraucherprodukte finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
    • Ebenso können Sie nach Produkten suchen, die von Behörden beanstandet wurden. Diese finden Sie auf der Homepage des ICSMS (internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products) bei Verbraucher > Produktsuche .
    • Informationen über Grenzwert-, Höchstgehalts- oder Höchstmengenüberschreitungen und Informationen über bestimmte Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, finden Sie im VerbraucherFenster Hessen unter Verbraucherinformation Hessen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.11.2012

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Verbraucherinformation, Endverbraucher, Verbraucherschutz, Kosmetika, Lebensmittelsicherheit, Konsument, Transparenz, Futtermittel, Gesundheitsrisiko, Grenzwerte, Kosmetik, Lebensmittel, Risiko, Verbraucherwarnung, Information, Verbraucherinformationsgesetz, Verbraucherrecht, Lebensmittelwarnung, Wein, Verbraucher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)