Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Verkauf/Versteigerung landeseigener Grundstücke, Immobilien und Gegenstände

    Beschreibung

    Das Land verkauft an Private Immobilien, die nicht mehr zur Erfüllung von Landeszwecken benötigt werden und deshalb für das Land entbehrlich sind.

    Immobilien, die dem Land aus Erbschaften zufallen, weil keine anderen Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, werden ebenfalls verkauft.

    Andere Gegenstände, die aus Erbschaften dem Land zufallen, wie Geschirr, Schmuck oder auch Kfz werden durch die Hessischen Finanzämter versteigert; außerdem versteigern die Finanzämter auch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände.

    Zuständigkeit

    Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist für Grundstücksveräußerungen zuständig, soweit es sich nicht um Forstliegenschaften handelt, für die der Landesbetrieb Hessen-Forst zuständig ist oder um Domänengrundstücke, die von der Hessischen Landgesellschaft verwaltet und veräußert werden.

    Versteigerungen der Finanzämter erfolgen zunehmend auf elektronischem Weg im virtuellen Auktionshaus "Zoll-Auktion".

    Im Übrigen finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner unter den nachfolgenden Internetadressen:

    Ansprechpartner

    Für Hessisch Lichtenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 20.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verkauf Landeseigener Grundstücke, Ackerland, Versteigerung Landeseigener Grundstücke, Liegenschaft, HMdF, Baugrundstücke, landwirtschaftliche Grundstücke, Grundstücke, Immobilien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de