Verkauf/Versteigerung landeseigener Grundstücke, Immobilien und Gegenstände
Beschreibung
Das Land verkauft an Private Immobilien, die nicht mehr zur Erfüllung von Landeszwecken benötigt werden und deshalb für das Land entbehrlich sind.
Immobilien, die dem Land aus Erbschaften zufallen, weil keine anderen Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, werden ebenfalls verkauft.
Andere Gegenstände, die aus Erbschaften dem Land zufallen, wie Geschirr, Schmuck oder auch Kfz werden durch die Hessischen Finanzämter versteigert; außerdem versteigern die Finanzämter auch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände.
Zuständigkeit
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist für Grundstücksveräußerungen zuständig, soweit es sich nicht um Forstliegenschaften handelt, für die der Landesbetrieb Hessen-Forst zuständig ist oder um Domänengrundstücke, die von der Hessischen Landgesellschaft verwaltet und veräußert werden.
Versteigerungen der Finanzämter erfolgen zunehmend auf elektronischem Weg im virtuellen Auktionshaus "Zoll-Auktion".
Im Übrigen finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner unter den nachfolgenden Internetadressen:
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
- Hessen-Forst Portal
- Hessische Landgesellschaft mbH
- Zoll-AuktionDas virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden
Ansprechpartner
Für Hessisch Lichtenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 20.12.2013
Stichwörter
Verkauf Landeseigener Grundstücke, Ackerland, Versteigerung Landeseigener Grundstücke, Liegenschaft, HMdF, Baugrundstücke, landwirtschaftliche Grundstücke, Grundstücke, Immobilien