Namensrecht
Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommen Namensänderungen familienrechtlicher Art im Wesentlichen in Betracht:
- infolge von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft,
- nach Annahme als Kind,
- nach späterer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Erstreckung des elterlichen Namenswechsels auf Kinder,
- nach Einbenennung in eine weitere Ehe eines sorgeberechtigten Elternteils,
- infolge weiterer namensrechtlicher Erklärungen (z.B. nach Eheauflösung).
Die privatrechtlichen Vorschriften zur Eheschließung, zur Feststellung der Abstammung eines Kindes, zur Namensführung von Ehegatten und Kindern, zum Sorgerecht und zur Adoption sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Sonderregelungen gibt es für Vertriebene, Spätaussiedler und bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Eingebürgerte, die ihren Namen unter der Geltung ausländischen Rechts erworben haben, jetzt aber insoweit deutschem Recht unterliegen. Sie können ihre Namen durch eine so genannte Angleichungserklärung dem deutschen Umfeld sprachlich anpassen.
Kann dem Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht Rechnung getragen werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.
Dieses Verfahren zur Namensänderung hat insoweit Ausnahmecharakter, als es nur dazu dient, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen und damit besondere Härten zu vermeiden. Das Gesetz kann angewendet werden auf Deutsche und auf Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben..
Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. der bisherige Name anstößig ist, lächerlich wirkt oder Anlass häufiger Verwechslungen ist.
Zuständigkeit
Informationen über zivilrechtliche Namenserklärungen und Angleichungserklärungen erteilen die Standesämter; dort können die Erklärungen auch entgegengenommen werden.
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen sind die Kreisausschüsse der Landkreise bzw. die Magistrate der Kreisfreien Städte zuständig; in Gemeinden mit mehr als 7 500 Einwohnern werden nur Vornamensänderungen vorgenommen.
Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben Sie bitte im oberen Ortssuchfeld Ihren Gemeindenamen an.
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
- das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
- telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beim Standesamt beträgt 21,00 Euro. Für eine öffentlich-rechtliche Namenänderung gibt es so genannte „Rahmengebühren“, die für die Änderung eines Vornamens zwischen 28,00 Euro und 560,00 Euro liegen, für die eines Familiennamens zwischen 28,00 Euro und 1.680,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Minsterium des Innern und für Sport am 06.01.2017
Stichwörter
Adoption, Scheidung, Doppelname, Angleichungserklärung, Einbenennung, Mittelname, Vorname, verwitwet, Ehename, Eheschließung, Familienname, Namensrecht, Namensänderung, Vatersname, Nachname