Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Namensrecht

    Beschreibung

    In der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommen Namensänderungen familienrechtlicher Art im Wesentlichen in Betracht:

    • infolge von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft,
    • nach Annahme als Kind,
    • nach späterer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Erstreckung des elterlichen Namenswechsels auf Kinder,
    • nach Einbenennung in eine weitere Ehe eines sorgeberechtigten Elternteils,
    • infolge weiterer namensrechtlicher Erklärungen (z.B. nach Eheauflösung).

    Die privatrechtlichen Vorschriften zur Eheschließung, zur Feststellung der Abstammung eines Kindes, zur Namensführung von Ehegatten und Kindern, zum Sorgerecht und zur Adoption sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

    Sonderregelungen gibt es für Vertriebene, Spätaussiedler und bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Eingebürgerte, die ihren Namen unter der Geltung ausländischen Rechts erworben haben, jetzt aber insoweit deutschem Recht unterliegen. Sie können ihre Namen durch eine so genannte Angleichungserklärung dem deutschen Umfeld sprachlich anpassen.

    Kann dem Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht Rechnung getragen werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.

    Dieses Verfahren zur Namensänderung hat insoweit Ausnahmecharakter, als es nur dazu dient, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen und damit besondere Härten zu vermeiden. Das Gesetz kann angewendet werden auf Deutsche und auf Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben..

    Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. der bisherige Name anstößig ist, lächerlich wirkt oder Anlass häufiger Verwechslungen ist.
     

    Zuständigkeit

    Informationen über zivilrechtliche Namenserklärungen und Angleichungserklärungen erteilen die Standesämter; dort können die Erklärungen auch entgegengenommen werden.

    Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen sind die Kreisausschüsse der Landkreise bzw. die Magistrate der Kreisfreien Städte zuständig; in Gemeinden mit mehr als 7 500 Einwohnern werden nur Vornamensänderungen vorgenommen.

    Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben Sie bitte im oberen Ortssuchfeld Ihren Gemeindenamen an.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Standesamt

    Aktuelles

    Das Standesamt Offenbach am Main ist für die Städte Offenbach am Main und Dietzenbach zuständig. Informationen zur Erreichbarkeit und den Dienstleistungen können Sie unten ersehen.

    Beschreibung

    Urkundenbestellungen

    Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen

    Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns. 

    Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.

    Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr

    Mittwoch von 13 Uhr bis 15 Uhr 

    Kontakt per E-Mail

    Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:

    Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de

    Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de

    Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de

    Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

    Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrnstraße 61

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse. Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug. Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt

    Aktuelles

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    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr

    Mittwoch von 13 Uhr bis 15 Uhr 

    Kontakt per E-Mail

    Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:

    Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de

    Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de

    Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de

    Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

    Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrnstraße 61

    63065 Offenbach am Main

    (Stadt Offenbach am Main - Bernardbau)

    Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse. Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug. Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Herzberg

    Internet

    Stichwörter

    Heiraten, Kinder anmelden, Geburtsurkunde

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beim Standesamt beträgt 21,00 Euro. Für eine öffentlich-rechtliche Namenänderung gibt es so genannte „Rahmengebühren“, die für die Änderung eines Vornamens zwischen 28,00 Euro und 560,00 Euro liegen, für die eines Familiennamens zwischen 28,00 Euro und 1.680,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Minsterium des Innern und für Sport am 06.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Adoption, Scheidung, Doppelname, Angleichungserklärung, Einbenennung, Mittelname, Vorname, verwitwet, Ehename, Eheschließung, Familienname, Namensrecht, Namensänderung, Vatersname, Nachname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)