• Staufenberg (Landkreis Gießen, Hessen)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Beschreibung

  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Ansprechpartner

Stadt Staufenberg

Adresse

Hausanschrift

Tarjanplatz 1

35460 Staufenberg

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei

Behindertenparkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadthalle
    Linien:
    • Bus: Linie VGO Buslinie 520 und 52

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Sowie Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular

Formulare

Antragsformular

Voraussetzungen

Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
  • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
  • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

Dokumente

Eingehend

Formloser Antrag

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

Version

Technisch erstellt am 11.06.2009

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, Aufstellung Geldspielgeräte, 33c Abs. 3 GewO

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019