• Künzell (Landkreis Fulda, Hessen)
Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

Wanderlager: Anzeige

Beschreibung

Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Ansprechpartner

Landkreis Fulda - Fachdienst 3100 - Ordnungs- und Gewerberecht

Adresse

Postanschrift

Postfach 1654

36006 Fulda

Hausanschrift

Wörthstraße 15

36037 Fulda

(Haupteingang: Tannenbergstraße)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei

Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Ochsenwiese
    Linien:
    • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
  • Haltestelle: Wörthstraße
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 6

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag & Donnerstag
08:30 - 15:30 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 02.01.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Veranstaltung ist 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll. Dies gilt auch für Wanderlager, die im Ausland veranstaltet werden.

Kosten

Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige

  • für die Veranstaltung eines Wanderlagers: EUR 76,00 Euro;
  • für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: EUR 11,00 - 76,00.

Dokumente

Eingehend

Formloser Antrag

Dokumenttyp: Antrag

Bezeichnung: In dem Antrag eines Wanderlagers sind Ort und Zeit der Veranstaltung, die Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen, der Name des Vertreters und der Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (z.B. Prospekte, Zeitungsanzeige o.Ä.) anzugeben.

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Reisegewerbekarte

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Version

Technisch erstellt am 11.06.2009

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Reisegewerbekarte, Dienstleistung, Gewerbeordnung, Verkaufsveranstaltung, Wanderlager

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019