Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

    Beschreibung

    Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde - Ordnungsamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bei Anliegen, die das Ordnungsamt betreffen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)

    Telefax: 05665 7909-80

    E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Paypal

    Bankverbindung

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33

    BIC:

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00

    BIC:

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Überweisung), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Lageplan
    • Gaststättenerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gaststättengestattung, Gaststättengewerbe, Gaststättenerlaubnis, außerhalb, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättenbetrieb, im Freien, Gastronomie, Gastwirtschaft, Gaststättenkonzession, Gaststätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de