Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

    Beschreibung

    Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Schlangenbad

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingauer Straße 23

    65388 Schlangenbad

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr;
    Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Lageplan
    • Gaststättenerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    außerhalb, Gaststättenerlaubnis, Gaststätte, Gaststättenbetrieb, Gaststättengestattung, im Freien, Gaststättengewerbe, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis, Gaststättenkonzession, Gastwirtschaft, Gastronomie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English