Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Ordnungsamt Schlangenbad
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr;
Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Erb
Telefon Festnetz: 06129 4817
E-Mail: julia.erb@schlangenbad.de
Herr Michael Diener
Telefon Festnetz: 06129 4815
E-Mail: michael.diener@schlangenbad.de
Frau Michaela Lehmann
Telefon Festnetz: 06129 4818
E-Mail: michaela.lehmann@schlangenbad.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
außerhalb, Gaststättenerlaubnis, Gaststätte, Gaststättenbetrieb, Gaststättengestattung, im Freien, Gaststättengewerbe, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis, Gaststättenkonzession, Gastwirtschaft, Gastronomie