Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06145 955-120
E-Mail: ordnungsamt@floersheim-main.de
Kontaktperson
Nicole Schleidt
Hausanschrift
E-Mail: nicole.schleidt@floersheim-main.de
Telefon Festnetz: 06145 955-121
Fax: 06145 955-4121
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Dokumente
Eingehend
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formloser Antrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gaststättenerlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bescheid über die Sondernutzung / Aussengastronomie
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
außerhalb, Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättenkonzession, Gastronomie, Gastwirtschaft, im Freien, Gaststättenerlaubnis, Sondernutzungserlaubnis, Gaststätte, Gaststättengestattung, Gaststättenbetrieb, Gaststättengewerbe