Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Sinntal - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06664 80-115
Telefon: 06664 80-116
Telefon: 06664 80-114
Telefax: 06664 80-121
E-Mail: ordnungsamt@sinntal.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gastwirtschaft, Sondernutzungserlaubnis, Gastronomie, Gaststättengewerbe, außerhalb, Gaststättengestattung, Gaststättenbetrieb, Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gaststättenkonzession, im Freien, Gaststätte