Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Sinntal - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06664 80-115
Telefon: 06664 80-116
Telefon: 06664 80-114
Telefax: 06664 80-121
E-Mail: ordnungsamt@sinntal.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Dokumente
Eingehend
Lageplan (formlos)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formloser Antrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gaststättenerlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bescheid über die Sondernutzung / Aussengastronomie
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
im Freien, Gaststättengewerbe, Sondernutzungserlaubnis, Gastwirtschaft, Gaststättenbetrieb, Gaststätte, Gaststättenerlaubnis, Gastronomie, außerhalb, Gaststättengestattung, Gaststättenkonzession, Sondernutzungsgenehmigung