Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Aktuelles
Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung innerhalb einer Gemeinde zuständig. Hier können Sie Verbrennungen pflanzlicher Abfälle oder Lagerfeuer anmelden, Straßensperrungen und das Aufstellen von Container genehmigen oder Parkausweise ausstellen lassen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6185 180050
Telefon: +49 6185 180010
Telefax: 06185 180067
E-Mail: c.marra@hammersbach.de
E-Mail: p.heinz@hammersbach.de
Kontaktperson
Herr Peter Heinz
Frau Chiara Marra
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gastwirtschaft, Gaststättenerlaubnis, Gastronomie, im Freien, Gaststätte, Gaststättenkonzession, Sondernutzungserlaubnis, Gaststättengestattung, außerhalb, Gaststättenbetrieb, Gaststättengewerbe, Sondernutzungsgenehmigung